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  • · Nachricht · E-Rezept aktuell

    Löschen von E-Rezepten durch eine Apotheke

    | Auch Apotheken können widersprüchliche, fehlerhafte oder seitens des Patienten nicht mehr benötigte oder gewollte E-Rezepte löschen. |

     

    Die Voraussetzung ist jedoch, dass dies bei fehlerhaften E-Rezepten nur nach Rücksprache mit dem Arzt und seiner Zustimmung erfolgt. Der Arzt wird das E-Rezept nach Rückgabe an den Fachdienst i. d. R. selbst löschen, bevor er ein neues E-Rezept ausstellt. Unabhängig davon kann der Patient die Apotheke um Löschung bitten, wenn er ein E-Rezept nicht (mehr) einlösen möchte.

     

    Quelle

    • „ABDA-Newsletter E-Rezept: Aktuelle Entwicklungen“ vom 07.11.2023
    Quelle: ID 49792590