· Nachricht · E-Rezept aktuell
Löschen von E-Rezepten durch eine Apotheke
| Auch Apotheken können widersprüchliche, fehlerhafte oder seitens des Patienten nicht mehr benötigte oder gewollte E-Rezepte löschen. |
Die Voraussetzung ist jedoch, dass dies bei fehlerhaften E-Rezepten nur nach Rücksprache mit dem Arzt und seiner Zustimmung erfolgt. Der Arzt wird das E-Rezept nach Rückgabe an den Fachdienst i. d. R. selbst löschen, bevor er ein neues E-Rezept ausstellt. Unabhängig davon kann der Patient die Apotheke um Löschung bitten, wenn er ein E-Rezept nicht (mehr) einlösen möchte.
Quelle
- „ABDA-Newsletter E-Rezept: Aktuelle Entwicklungen“ vom 07.11.2023
Quelle: ID 49792590