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  • · Nachricht · Formelle Voraussetzungen

    Abgabe parenteraler Ernährungslösungen nur bei vertragsärztlicher Verordnung

    | In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Apotheken allein aufgrund eines ihnen von der Arztpraxis zugefaxten „Infusionsplans“ oder „Ernährungsplans“ parenterale Ernährungslösungen abgeben und der Arzt nachträglich die vertragsärztliche Verordnung ausstellt. Von einem solchen Procedere kann aus den bestimmten Gründen nur abgeraten werden. Lesen Sie die Einzelheiten unter www.retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 11. August 2014)

    Quelle: ID 42814145