· Nachricht · Gesetzesänderung
Achtung Haftungsrisiko: Gleichstellung von Original und Import im neuen AVV-vdek
| Seit dem 1. Januar 2015 gibt es eine Neuregelung in § 4 Abs. 12 Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen (AVV-vdek), die das Verhältnis von Original und Import im Rahmen der Substitutionsentscheidung konkretisieren soll. Für die Apotheker ist diese Änderung jedoch differenziert zu betrachten und birgt sogar ein Haftungsrisiko. „CT-Retax-Kompass“ Nr. 5/2015 klärt auf, wie sich der Apotheker hier vor Retaxationen schützen kann (siehe unter www.ct-retax-kompass.de ). |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 22. Juni 2015)
Quelle: ID 43462597