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  • 23.09.2019 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Änderung der Betäubungsmittel-Kostenverordnung

    | Seit dem 06.09.2019 gilt eine neue Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV). Darin enthalten sind: höhere Sätze für gebührenpflichtige Amtshandlungen. Apotheken, die neu eröffnen, ihre Rechtsform ändern oder umziehen, müssen nun deutlich tiefer in die Tasche greifen. |