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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Die häufigsten Fragen zum maschinellen Verblistern: Wer haftet für die richtige Bestückung der Blister?

    | Die Pflegeheime fragen in letzter Zeit verstärkt nach der Möglichkeit einer patientenindividuellen Verblisterung der Arzneimittel für ihre Bewohner. Damit steht die heimversorgende Apotheke vor einer schwierigen Entscheidung, denn dieser Service ist zeit- und kostenintensiv. Unter anderem stellt sich auch die Frage, wer für die richtige Bestückung der Blister haftet. |

     

    Eine Apotheke, die Arzneimittel verblistert, haftet entweder nach § 1 Produkthaftungsgesetz oder nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für einen Schaden, der aufgrund einer fehlerhaften Bestückung der Blister entstanden ist. Lässt eine Apotheke die Blister von einem externen Dienstleister herstellen, übernimmt dieser in den meisten Fällen die Haftung gegenüber der Apotheke.

    Quelle: ID 44793328