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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Für welchen Zeitraum wird am sinnvollsten gestellt?

    | Zulässig ist das patientenindividuelle Stellen der Arzneimittel für Pflegeeinrichtungen in Tages-, Wochen- oder Monatsrationen dann, wenn die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung erfüllt sind. |

    Stellen für einen Monat

    Arzneimittel für einen ganzen Monat im Voraus zu stellen ist oftmals nicht sehr sinnvoll, da sich in einem so langen Zeitraum zu viele Änderungen ergeben können. Dosiserhöhungen, Dosisreduzierung oder gar eine komplette Medikationsänderung sind keine Seltenheit. Oft werden Heimbewohner ins Krankenhaus eingeliefert. Die fertig gestellten Arzneimittel verbleiben dann aber meist im Heim, denn im Krankenhaus wird die Medikation oftmals sowieso umgestellt. Dann müssten die fertig portionierten Dosetten, Karten- oder Schlauchblister umgepackt oder gar entsorgt werden. Der dadurch entstehende Arbeitsaufwand und das Risiko, dass Medikamente unnötig weggeworfen werden, sind relativ hoch.

    Stellen für eine Woche

    Andererseits bedeutet ein zu kurzer Zeitraum - z. B. das Stellen für nur einen Tag - ebenfalls einen hohen Personalaufwand, denn jedes gestellte Medikament muss dokumentiert werden. Aus praktischen Gründen hat sich daher das Stellen für eine Woche im Voraus eingebürgert. Welcher Zeitraum individuell am geeignetsten ist, sollte jedes Heim zusammen mit der heimversorgenden Apotheke entscheiden.

    Geeignete und ungeeignete Arzneimittel

    Für das Stellen und Verblistern im Voraus eignen sich lediglich feste Arzneiformen wie Tabletten, Dragees oder Kapseln der Dauermedikation. Alle Bedarfs- und Akutmedikamente, wie beispielsweise Asthmasprays, Antibiotika, Mittel gegen Allergien, Zerbeißkapseln zur Anfallsbehandlung bei Angina pectoris oder Schmerzmittel bei akuten Schmerzanfällen werden erst unmittelbar vor der Einnahme gestellt. Das Gleiche gilt für Kühlschrankartikel, für alle flüssigen Arzneiformen, Pflaster und Salben, aber auch für Betäubungsmittel. Licht- und feuchtigkeitsempfindliche Tabletten werden ebenfalls erst unmittelbar vor der Einnahme gestellt. Manchmal besteht die Möglichkeit, instabile Tabletten in ihrer Originalblisterumhüllung zu stellen. Dazu werden die Tabletten an der Perforation des Originalblisters ausgeschnitten und mit dem Originalblister für eine Woche im Voraus gestellt.

    Wichtiges zum Stellen von BtM

    Um den Zugriff Unbefugter zu verhindern, müssen Betäubungsmittel (BtM) zusätzlich zu den allgemeinen Lagerbedingungen gemäß § 15 Betäubungsmittelgesetz getrennt von den übrigen Arzneimitteln in verschlossenen Schränken gelagert werden. Das bedeutet, dass BtM nicht im Voraus gestellt werden dürfen - auch nicht für einen Tag. Sie werden immer erst unmittelbar vor der Anwendung gestellt.

    Quelle: ID 44436286