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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Lebensmittel und Arzneimittel nicht zusammen in einem Kühlschrank lagern

    | Frage: „Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Lebensmittel und andere Gegenstände nicht in demselben Kühlschrank wie Arzneimittel gelagert werden dürfen?“ |

     

    Antwort: Für die Lagerung von Arzneimitteln im Heim gibt es von gesetzlicher Seite nur sehr wenige und dann auch nur allgemein gehaltene Vorgaben, die sich aus den Vorschriften des § 16 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ergeben. Demnach wird eine übersichtliche Lagerung gefordert, bei der die Qualität der Arzneimittel nicht beeinflusst wird und die so zu handhaben ist, dass Verwechslungen vermieden werden.

     

    Diese Vorschriften möglichst praxistauglich umzusetzen, bleibt also die Aufgabe des heimversorgenden Apothekers. Dabei ist auch auf die allgemeinen Lagervorschriften wie Lichtschutz, Temperatur und Hygiene zu achten.

     

    Im Gesetzestext ist die Passage „... bei der die Qualität der Arzneimittel nicht beeinflusst wird ...“ besonders hervorzuheben: Bei einer gleichzeitigen Lagerung von Arzneimitteln und Lebensmitteln in denselben Kühlschränken kann eine gleichbleibende Qualität nicht garantiert werden. Beispielsweise kann ein Feuchtigkeitsaustritt aus den Lebensmitteln zu chemischen Reaktionen der Arzneistoffe führen und somit den Verderb beschleunigen. Auch instabile Arzneistoffe können leicht in ihrer Qualität beeinflusst werden. Wegen einer möglichen Kontaminationsgefahr ist die Lagerung von Lebensmitteln in Arzneikühlschränken deshalb grundsätzlich zu vermeiden. Außerdem schreiben die Hygienepläne der für die Heime zuständigen Aufsichtsbehörden eine Lagerung von Lebensmitteln und Arzneimitteln in getrennten Kühlschränken vor.

    Quelle: ID 44719523