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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Wie lange müssen die Dokumentationslisten der Temperaturüberwachung bei den Stationskühlschränken aufbewahrt werden?

    | Frage: „Aus unserem Altenheim kam die Anfrage, wie lange die Dokumentationslisten der Temperaturüberwachung ihrer Stationskühlschränke aufbewahrt werden müssen. Können Sie hierzu Hinweise geben?“ |

     

    Antwort: Eine verbindliche Vorschrift darüber, wie lange die Dokumentationslisten der Temperaturüberwachung aufzuheben sind, ist uns nicht bekannt. Sinnvoll wäre es, diese Listen zumindest bis zur nächsten Stationskontrolle aufzuheben. Bei dieser Kontrolle sollte der verantwortliche Apotheker die Listen überprüfen und das Ergebnis in das Begehungsprotokoll eintragen.

     

    Auch sollte der heimversorgende Apotheker das Heimpersonal darauf hinweisen, sich bei auftretenden Temperaturabweichungen sofort an die Apotheke zu wenden, um die richtigen Maßnahmen einleiten zu können. Für weitere Informationen oder etwaige präzise Vorgaben der zuständigen Heimaufsicht sollte sich das Heim an diese wenden.

    Quelle: ID 44969386