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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Wo darf ein Medikamentenschrank stehen?

    | Immer wieder erhält die Redaktion die Anfrage, ob es eine rechtliche Vorgabe für den richtigen Standort des Medikamentenschranks im Heim gibt. AH gibt die Antwort. |

     

    Bezüglich des Standorts des Medikamentenschranks gelten die allgemeinen Lagervorschriften des § 16 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Danach wird eine übersichtliche Lagerung gefordert, bei der die Qualität der Arzneimittel nicht beeinflusst wird und die so zu handhaben ist, dass Verwechslungen vermieden werden. Dabei ist zunächst einmal auf die allgemeinen Vorgaben wie Lichtschutz, Temperatur und Hygiene zu achten und auf einen nicht nur abschließbaren, sondern auch tatsächlich abgeschlossenen Arzneimittelschrank. Dass dieser nicht auf einem Gang oder im Speisesaal stehen soll, versteht sich von selbst.

     

    PRAXISHINWEIS | Um die allgemeinen Lagervorschriften umzusetzen und ein praktikables sowie hygienisch einwandfreies und bewohnerbezogenes Stellen der Arzneimittel inkl. der sofortigen Dokumentation zu gewährleisten, empfiehlt sich das Aufstellen des Medikamentenschranks in einem extra dafür vorgesehenen und abschließbaren Raum.

     
    Quelle: ID 44719335