· Fachbeitrag · Hilfsmittelabrechnung
Novitas BKK: Umstellung der Hilfsmittelabrechnung
| Zum 01.07.2023 stellt die Novitas BKK das Verfahren der Hilfsmittelabrechnung von § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V auf § 302 SGB V um. Somit müssen Hilfsmittelrezepte zulasten der Novitas BKK künftig nicht mehr mit der Pharmazentral-, sondern mit der Hilfsmittelpositionsnummer bedruckt werden. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 05 / 2023 | Seite 1 | ID 49317419