· Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
Aktualisierung der Anlagen zum Hilfsmittelversorgungsvertrag
| Seit dem 01.11.2022 gelten die aktualisierten Anlagen 7 (Gehhilfen) und 10 (lymphatische Kompression) zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Es ist kein erneuter Beitritt notwendig. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 01 / 2023 | Seite 1 | ID 48796816