· Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
Pflegehilfsmittel: Dynamisierung der Monatspauschale
| Entsprechend der durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in § 30 Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegten Dynamisierung ist die Monatspauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum 01.01.2025 von 40 auf 42 Euro angestiegen. Eine zweite Dynamisierung erfolgt zum 01.01.2028. Bereits erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit. Bis zu einer Entscheidung durch die Schiedsperson gelten die bisherigen Vertragsbedingungen weiter. |
Quelle: ID 50276200