· Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
Pflegehilfsmittel: freie Preiskalkulation „bis auf Weiteres“
| Die freie Preiskalkulation für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI war zuletzt bis zum 30.09.2022 verlängert worden. Nun wurde sie erneut verlängert, dieses Mal jedoch ohne Angabe eines konkreten Stichtags, sondern „bis auf Weiteres“. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2022 | Seite 1 | ID 48646008