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  • · Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung

    Pflegehilfsmittel: freie Preiskalkulation erneut verlängert

    | Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gestattet erneut befristet bis zum 31.03.2022 die freie Preiskalkulation bei der Abgabe von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Dies ist auch noch rückwirkend zum 01.01.2022 möglich, jedoch nicht für bereits gestellte Rechnungen. Diese Regelung gilt ebenfalls für FFP2-Masken, jedoch nur bei den Kostenträgern, die eine Abgabe von FFP2-Masken im Rahmen der Pflegehilfsmittel explizit gestatten. |

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 1 | ID 47982686