· Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
Pflegehilfsmittel: freie Preiskalkulation weiterhin gestattet
| Die Ausnahmeregelung bezüglich der freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wurde noch einmal bis zum 30.06.2022 verlängert. Dies betrifft die komplette Produktgruppe 54 inkl. FFP2-Masken zu marktüblichen Preisen bei den Kostenträgern, die die Abgabe von FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel generell gestatten. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 06 / 2022 | Seite 1 | ID 48263587