· Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
Pflegehilfsmittel: freie Preiskalkulation weiterhin gestattet
| Noch ein weiteres Mal wurde die Ausnahmeregelung zur freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln verlängert. Sie gilt jetzt bis zum 30.09.2022. Für die Abrechnung von FFP2-Masken bei den Pflegekassen, die die Abrechnung explizit gestatten, wurde die Ziffer 54.99.01.5001 für partikelfiltrierende Halbmasken eingeführt. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 08 / 2022 | Seite 1 | ID 48459914