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  • · Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung

    Pflegehilfsmittel: freie Preiskalkulation weiterhin gestattet

    | Noch ein weiteres Mal wurde die Ausnahmeregelung zur freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln verlängert. Sie gilt jetzt bis zum 30.09.2022. Für die Abrechnung von FFP2-Masken bei den Pflegekassen, die die Abrechnung explizit gestatten, wurde die Ziffer 54.99.01.5001 für partikelfiltrierende Halbmasken eingeführt. |

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: Ausgabe 08 / 2022 | Seite 1 | ID 48459914