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  • · Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung

    Präqualifizierung: Ausweitung des Begriffs „apothekenübliche Hilfsmittel“

    | Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich zum 01.07.2024 auf eine Erweiterung der Anlage 1 der Vereinbarung über die Festlegung apothekenüblicher Hilfsmittel um die Artikel Stechbecken (Bettpfannen) und Einmalhandschuhe in den Produktuntergruppen 19.40.04 bzw. 19.99.01 geeinigt. Zudem erfolgte eine Präzisierung für Stabilisierungsorthesen und Insulin-Kunststoffspritzen mit Sicherheitskomponenten. |

    Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 1 | ID 50076936