· Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
Präqualifizierung: Ausweitung des Begriffs „apothekenübliche Hilfsmittel“
| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich zum 01.07.2024 auf eine Erweiterung der Anlage 1 der Vereinbarung über die Festlegung apothekenüblicher Hilfsmittel um die Artikel Stechbecken (Bettpfannen) und Einmalhandschuhe in den Produktuntergruppen 19.40.04 bzw. 19.99.01 geeinigt. Zudem erfolgte eine Präzisierung für Stabilisierungsorthesen und Insulin-Kunststoffspritzen mit Sicherheitskomponenten. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 1 | ID 50076936