· Nachricht · Hilfsmittelversorgungsvertrag
DAK-Gesundheit: neuer beitrittspflichtiger Hilfsmittelversorgungsvertrag
| Seit dem 01.01.2022 gilt ein neuer beitrittspflichtiger Hilfsmittelversorgungsvertrag der DAK-Gesundheit mit Beitrittserfordernis zum 01.03.2022. In der Übergangsphase zwischen dem 01.01.2022 und dem 28.02.2022 verzichtet die DAK-Gesundheit darauf, den Beitritt zum Vertrag zu kontrollieren, eine entsprechende Präqualifizierung der Apotheke ist jedoch unbedingt notwendig. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: ID 47950770