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  • · Nachricht · Kostenträger

    Grippeschutzimpfung: Weitere Beitritte zum Ergänzungsvertrag zwischen BARMER und DAV

    | Nachdem bereits die BIG direkt gesund, die bkk melitta hmr, die BKK VerbundPlus, die IKK Südwest, die KKH, die Mobil Krankenkasse und die TK dem Ergänzungsvertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V zwischen der BARMER und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) beigetreten waren, sind nun noch die BKK EWE, die BKK ProVita, die BKK VBU, die Mercedes-Benz BKK, die R+V BKK, die Siemens-BKK (SBK), die VIACTIV Krankenkasse und die WMF BKK gefolgt. |

     

    Somit können in der kommenden Grippesaison 2023/2024 auch Versicherte dieser Kostenträger ab 18 Jahren in teilnehmenden Apotheken gegen Grippe geimpft werden.

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: ID 49813110