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Knappschaft: Neue Anlagen 1 und 2 zum Hilfsmittelversorgungsvertrag
| Seit dem 01.09.2023 sind die neuen Anlagen 1 und 2 zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der Knappschaft in Kraft. Es ist kein Beitritt erforderlich. Der Hintergrund ist, dass die Anlage 1 schon für die neu kommende Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ umstrukturiert wurde und sich einige Abrechnungspreise erhöht haben. In Anlage 2 werden die ebenfalls angepassten Aufgaben nach der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) aufgelistet. |
Quelle: ID 49686050