06.09.2023 · Fachbeitrag · Kostenträger
Neu: Bundeseinheitlicher Hilfsmittelversorgungsvertrag der BKKen
| Seit dem 01.09.2023 existiert ein bundeseinheitlicher Hilfsmittelversorgungsvertrag aller Betriebskrankenkassen (BKKen). Dieser Vertrag ist beitrittspflichtig und löst alle bisherigen vertraglichen Regelungen für einzelne BKKen (z. B. BAHN-BKK, BKK Linde, Mobil Krankenkasse oder Salus BKK) oder für Gruppen von BKKen (wie z. B. BKK ARGE selektiv oder BKK ARGE OWL) vollständig ab. Dies gilt auch für die Produktgruppen (PG), die vom neuen Vertrag nicht mehr abgedeckt sind, wie z. B. die PG 29 „Stomaartikel“ und Teile der PG 15 „Inkontinenzhilfen“ wie Katheter und Urinauffangbeutel. |
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