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  • 10.01.2024 · Fachbeitrag · Kostenträger

    Neue Regelungen für die Hilfsmittelversorgung mit Bandagen

    | Die AOK Niedersachsen, die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Plus haben die Anlagen über die Leistungsbeschreibung und die Preisvereinbarung zu ihrem Hilfsmittelversorgungsvertrag bezüglich der Produktgruppe (PG) 05 „Bandagen“ angepasst. Die neuen Regelungen gelten vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027. Dabei wurden schon jetzt jährliche Preisanpassungen in Höhe von zwei Prozent für die Jahre 2025 bis 2027 berücksichtigt. |