· Fachbeitrag · Kostenträger
TK: RSV-Präexpositionsprophylaxe als Satzungsleistung
| Der ehrenamtliche Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) hat beschlossen, die neue Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei Säuglingen in Risikogruppen bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats (bei Frühgeborenen) bzw. des zwölften Lebensmonats (bei Säuglingen mit schweren Herz- und Lungenerkrankungen oder einem Immundefizit) als Satzungsleistung zu übernehmen. Für Apotheken besteht bei einer Verordnung der RSV-Prophylaxe keine Prüfpflicht, ob der Säugling einer der Risikogruppen angehört. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 1 | ID 49786467