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  • · Fachbeitrag · Kostenträger

    Verlängerung der Friedenspflicht beim E-Rezept und beim Entlassmanagement

    | Die am 31.03.2024 ausgelaufene Friedenspflicht der Primärkassen in Nordrhein-Westfalen zum E-Rezept und zu den Rezepten im Entlassmanagement wurde bis zum 30.06.2024 verlängert. Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) hat mit den Ersatzkassen rückwirkend zum 01.01.2024 eine Friedenspflicht zu bestimmten Unstimmigkeiten bei Rezepten im Entlassmanagement ausgehandelt. Diese gilt bis zum 31.12.2024. |

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 1 | ID 49973160