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Abgabe von Arzneimitteln bei fehlender N-Normierung
| Nach wie vor erreichen uns Leseranfragen zu den Voraussetzungen, unter denen die Abgabe eines Fertigarzneimittels erfolgen kann, für das aktuell keine N-Normierung vorgesehen ist. Denn einzelne Änderungen der Packungsgrößenverordnung haben sich auf die N-Normierung bestimmter Fertigarzneimittel ausgewirkt. Insbesondere seit der Einführung der Spannbreitenregelung zum 1. Januar 2011 gibt es vermehrt Fertigarzneimittel, deren Packungsgröße außerhalb der für ihren Wirkstoff vorgesehenen N-Normierungen liegt. Welche Einzelheiten für die Arzneimittelabgabe gelten, lesen Sie unter www.ct-retax-kompass.de . |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 4/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 2. Mai 2013)
Quelle: ID 39089330