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  • · Nachricht · Leserforum

    Blistern und die Stabilität fester Oralia?

    | FRAGE: „Gibt es eine Liste der Medikamente, die nicht für eine Woche im Voraus gestellt oder verblistert werden dürfen, oder muss man dies für jedes einzelne Präparat beim Hersteller erfragen? In den Beipackzetteln finden sich dazu auch keine Angaben. Zum Beispiel dürfen Valoron retard Tabletten nicht für sieben Tage aus der Verpackung entnommen werden, weil sie laut Aussage des Herstellers bei Luftfeuchtigkeit quellen können.“ |

     

    ANTWORT: In Deutschland gibt es keine solche Aufstellung für bestimmte Wirkstoffe, denn bei genauer Betrachtung können auch die sonstigen Bestandteile wie Füllstoffe, Stabilisatoren, Farbstoffe und die Umhüllung (bei Kapseln, Filmtabletten und Dragees) die Stabilität des Wirkstoffs beeinflussen.

     

    Für die Verwendung von Arzneimitteln in Blistern muss der heimversorgende Apotheker Entscheidungen treffen, ob es sich um ein hygroskopisches Mittel (zum Beispiel Brausetabletten), einen oxydationsempfindlichen Wirkstoff, einen toxischen (zum Beispiel Zytostatika) oder lichtempfindlichen Wirkstoff (zum Beispiel Nifedipin ist ein photolabiler Wirkstoff), um Hormone oder Antibiotika handelt. All diese Arzneimittel sind für das Stellen ungeeignet (siehe hierzu auch unseren Beitrag „Stabilität fester Oralia“ in „Heimversorgung“ Nr. 1/2014 unter www.heimversorger.de und Leserforum Pharmazeutischen Zeitung unter www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=47832).

     

    So gesehen muss jeder Apotheker, der verblistert, die Tabletten anschauen und nach Hinweisen in den Fachinformationen bzw. in der Dokumentation des Herstellers suchen. Einige Hersteller haben fertige Listen ihrer Arzneimittel mit den jeweiligen Stabilitätsdaten. Dort können Sie eventuell nachfragen, ob Ihnen diese zur Verfügung gestellt werden.

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    Hinweis: Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir angesichts der in vielen Punkten ungeklärten Rechtslage und der Schwierigkeiten des Fachgebietes für solche Auskünfte keine Haftung übernehmen können.

     

    (Pressemitteilung von „Apotheke heute“ vom 29. Juni 2015)

    Quelle: ID 43379784