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  • Nachricht · Leserforum

    Das Verfallsdatum von Arzneimitteln korrekt errechnen

    | FRAGE: „Auf den Packungen von Arzneimitteln wurde neben dem Anbruch- auch gleich das Verfallsdatum aufgetragen. Nun war kurz vor meiner Begehung im Heim der MDK dort. Er beanstandete die Beschriftung auf den Packungen, da sie zu ungenau seien. Das Heimpersonal wurde aufgefordert, den Verfall wochengenau abzuzählen und aufzutragen. Für meine Begriffe sind sechs Monate = sechs Monate und nicht sechs mal vier Wochen. Können Sie mir hier weiterhelfen?“ |

     

    ANTWORT: Einige Arzneimittel - insbesondere Augentropfen, Augensalben, Insuline, Tropfen, Salben oder Säfte sind nach Anbruch nur noch eine begrenzte Zeit haltbar. Wenn dies der Fall ist, findet sich meist ein entsprechender Vermerk im Beipackzettel oder auf dem Umkarton des jeweiligen Arzneimittels. Auf angefangenen Packungen sollte daher immer der Vermerk „Anbruch am ... verwendbar bis ...“ ergänzt werden.

     

    Die vom Hersteller vorgeschriebene Aufbrauchfrist muss allerdings sehr genau ermittelt werden. Das heißt, vier Wochen sind genau 28 Tage, ein Monat kann dagegen auch 31 Tage haben. Folglich gilt: Ein Monat ist nicht gleich vier Wochen. Sechs Wochen nach Anbruch heißt dann, dass das Arzneimittel nach Anbruch genau 42 Tage haltbar ist.

     

    • Beispiele

    Ein Arzneimittel ist nach Anbruch vier Wochen haltbar. Die Packung wird am Freitag, den 25. März, geöffnet. Das Arzneimittel ist daher bis Freitag, den 22. April, haltbar.

     

    Ein Arzneimittel ist nach Anbruch einen Monat haltbar. Die Packung wird am Freitag, den 25. März, geöffnet. Das Arzneimittel ist also bis Montag, den 25. April, haltbar.

     

     

    PRAXISHINWEIS | Zur korrekten Ermittlung des Verfallsdatums wird am besten ein Kalender herangezogen. Dann ist die Gefahr, dass das Ablaufdatum falsch berechnet wird, geringer.

     

     

    Werden die vom Hersteller genannten Verfalldaten nicht eingehalten, kann dies haftungsrechtliche Folgen für einen eventuell auftretenden Schaden durch unerwünschte Wirkungen haben. Die Hersteller haften nämlich nur bis zum Ablauf des aufgedruckten Verfalldatums bzw. bis zum Ende der Aufbrauchfrist nach Anbruch. Nach Ablauf dieser Frist können Medikamente in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden. Es besteht auch die Gefahr von Schimmelbildung, Kristalle können ausfallen, Emulsionen können sich trennen oder Keime können in die Arzneimittel gelangen. All dies bedeutet für die Patienten ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Nebenwirkungen. Deshalb sollten bei der Ermittlung der Aufbrauchfristen die Angaben des Herstellers genau beachtet werden.

    Quelle: ID 44671241