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  • · Nachricht · Leserforum

    Entsorgung von Arzneimitteln im Hausmüll?

    | FRAGE: „Ich habe mir Ihren Beitrag ‚Die Entsorgung von Arzneimitteln im Heim‘ durchgelesen und mir auch die Richtlinie dazu angeguckt. Leider bin ich mir hiernach immer noch nicht sicher, was jetzt erlaubt ist und was nicht. Lassen wir einmal die Betäubungsmittel außen vor, dürfen die anderen Medikamente (Blutdrucksenker, Neuroleptika etc.) vom Heim in den normalen Hausmüll entsorgt werden?“ |

     

    Antwort: Im Grunde genommen gilt, dass Arzneimittel tatsächlich über den normalen Hausmüll entsorgt werden können, wenn dieser thermisch entsorgt wird. Da die Müllbeseitigung regional unterschiedlich geregelt ist, ist nicht immer 100-prozentig sicher, ob der Müll wirklich verbrannt wird. Dies muss je nach Bundesland individuell geklärt werden.

     

    Sicher ist, dass eine Entsorgung über die Kanalisation unzulässig ist, da sie zu erheblichen Umweltbelastungen führt.

     

    Außerdem existieren für bestimmte Produkte - wie spitze Gegenstände, Betäubungsmittel oder Zytostatika - eigene Vorschriften.

     

    Eine gesetzliche Pflicht zur Rücknahme der Arzneimittel durch die heimversorgende Apotheke gibt auch es nicht.

     

    Um Haftungsrisiken auszuschließen, hat das Heim darauf zu achten, dass die zur Entsorgung bestimmten Arzneimittel zugriffssicher gesammelt werden, sodass eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte ausgeschlossen wird. In der Regel wird der Müll in Pflegeheimen verschlossen bzw. in sogenannten Presscontainern aufbewahrt und anschließend - in den meisten Bundesländern - der Müllverbrennung zugeführt.

     

    (Pressemitteilung von „Heimversorgung“ vom 12. März 2014)

    Quelle: ID 42530129