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  • · Nachricht · Leserforum

    Morphin: Was passiert mit den nicht verwendeten 0,5 ml aus einer Ampulle mit 1,0 ml?

    | FRAGE: „Ich habe eine Frage zu Morphinampullen: Im speziellen Fall bekommt der Patient 0,5 ml je Gabe aus einer 1,0-ml-Ampulle. Die verbleibenden 0,5 ml werden in einer Einwegspritze aufgezogen und bis zur nächsten Dosis gelagert. Der Hersteller übernimmt keine Haftung bezüglich der Haltbarkeit. Der Verschreiber möchte den Rest verworfen wissen (müsste hierzu ein Vernichtungsprotokoll erstellt werden?). Gibt es eine Richtlinie diesbezüglich?“ |

     

    ANTWORT: Wegen fehlender Informationen zur Stabilität von bereits aufgezogenen Injektionen (Stabilität des Wirkstoffs, Stabilität der Zubereitung und mikrobielle Unbedenklichkeit) ist die Entscheidung richtig, den Rest zu verwerfen. Die Haftung läge nämlich sonst beim Verordner.

     

    Eine Vernichtungsdokumentation ist nicht vorgeschrieben. Es wird im Grunde ja nur die Verwendung der Ampulle betäubungsmittelrechtlich dokumentiert (Zugang und Abgang der Ampullen, nicht des Inhalts der Ampullen in ml in der Betäubungsmittel-Dokumentation; die Gabe von x ml hingegen in der Patienten-/Pflegedokumentation). Um sich aber hinreichend als Pflegeeinrichtung abzusichern, sollte diese ein für sich praktikables Verfahren finden - zum Beispiel Vier-Augen-Prinzip, zwei Unterschriften in der Pflege-Dokumentation. So kann sie den ordnungsgemäßen Umgang auch gegenüber Aufsichtsbehörden nachweisen.

     

    Die heimversorgende Apotheke kann eventuell einen Vorschlag machen, wie die Restlösung am besten zu entsorgen ist (Auskippen auf ein Zellstofftuch und in den Hausmüll geben, sollte ausreichend sein).

     

    (Pressemitteilung von „AH Apotheke heute“ vom 19. November 2015)

    Quelle: ID 43726192