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  • · Nachricht · Leserforum

    Richtlinien für Temperaturen der Arzneimittelschränke?

    | FRAGE: „Das von uns betreute Pflegeheim hat die Auflage bekommen, die Temperaturen der Arzneimittelschränke regelmäßig zu messen und zu dokumentieren. Welche Richtlinien gelten hier?“ |

     

    Antwort: Es gelten nach wie vor die Vorgaben des § 16 Apothekenbetriebsordnung. Diese besagen: Arzneimittel im Heim sind übersichtlich und so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird und dass Verwechslungen vermieden werden.

     

    Außerdem gilt für den Betrieb von Heimen nach § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz, dass diese nur betrieben werden dürfen, wenn der Träger und die Leitung sicherstellen, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die Heimmitarbeiter mindestens einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden. Exakte Vorgaben, wie oft ein Kühlschrank zu kontrollieren ist, macht das Gesetz nicht. Allerdings ist eine ordnungsgemäße Arzneimittellagerung nur gegeben, wenn die Arzneimittel so gelagert werden, dass sie in ihrer Qualität nicht beeinflusst werden. Das bedeutet:

     

    Gerade Arzneimittel, die im Kühlschrank zu lagern sind, bedürfen bezüglich ihrer Temperaturempfindlichkeit einer besonderen Aufmerksamkeit. Die Qualität dieser Arzneimittel kann aber nur gewährleistet werden, wenn eine konstante Temperatur, die weder unter 2°C noch über 8°C liegt, gehalten wird. Sollte also einmal die Innentemperatur über 8°C oder unter 2°C gelegen haben - sei es durch einen Defekt oder einen unachtsamen Mitarbeiter -, kann dies nur mittels eines Min-Max-Thermometers erkannt werden. Ob das Heim nun ein manuelles Gerät oder ein digitales Thermometer verwendet, bleibt dem Heim überlassen:

     

    Bei manuellen Thermometern ist wichtig, dass das Heimpersonal weiß, wie diese nach jedem Ablesen richtig zurückgesetzt werden. Die abgelesene Temperatur wird am besten einmal täglich dokumentiert.

     

    Digitale Thermometer speichern die Temperatur kontinuierlich. Solche Geräte lösen bei Unter- oder Überschreitung einen Alarm aus. Allerdings sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein möglicher Alarm auch rechtzeitig vom Heimpersonal bemerkt wird. Deshalb wäre auch in diesem Fall eine tägliche Überprüfung des Kühlschrankes sinnvoll.

     

    Die Dokumentation der abgelesenen Temperatur kann recht einfach gehandhabt werden, beispielsweise mithilfe einer Liste, die am Kühlschrank angebracht wird. In die Liste sind die Ablese-Uhrzeit und das Namenszeichen des Ablesenden einzutragen. Diese Listen können auch im Rahmen eines Qualitätsmanagements zur Dokumentation herangezogen werden.

     

    • Beispiel: Checkliste Kühlschranktemperatur
    Datum
    Uhrzeit
    Kühlschranktemperatur
    Namenszeichen des Ablesenden
     

     

    Auch sollte der heimversorgende Apotheker das Heimpersonal darauf hinweisen, dass diese sich bei Alarmfällen aufgrund einer Temperaturabweichung sofort an die Apotheke wenden, um die richtigen Maßnahmen einleiten zu können. Für genauere Informationen kann sich das Heim an die zuständige Heimaufsicht wenden.

     

    (Pressemitteilung des IWW Instituts vom 30. Oktober 2014)

    Quelle: ID 42765176