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  • · Nachricht · Leserforum

    Verblisterung von Chemotherapeutika?

    | FRAGE: „Gibt es Erfahrungen/Leitlinien, ob Chemotherapeutika verblistert werden dürfen, zum Beispiel Letrozol?“ |

     

    ANTWORT: Zytostatika sind sehr stark wirksame Arzneimittel, die bereits in kleinsten Mengen toxisch und erbgutschädigend wirken. Aus diesem Grund sind bei deren Herstellung und Bereitstellung ganz besondere Anforderungen zum Schutz der Patienten, des herstellenden pharmazeutischen Personals und der Pfleger in den Heimen notwendig. Zytostatika werden daher nicht zusammen mit anderen Arzneimitteln in dieselben Dosierbecher gestellt. Besteht das Heim auf einem Stellen dieser Medikamente, könnten die Tabletten mit der Originalblisterumhüllung ausgeschnitten und gestellt werden.

     

    Bei der Verabreichung sollte der Patient seine Zytostatika möglichst selbstständig einnehmen und anschließend gründlich die Hände waschen. Ist dies nicht möglich, sollte das Pflegepersonal diese Arzneimittel niemals mit bloßen Händen berühren. Am besten werden dazu spezielle Zytostatika-Handschuhe übergezogen.

     

    Hinweis | Zur manuellen Bereitstellung und zum Umgang mit Zytostatika hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in ihrer Broschüre „Zytostatika im Gesundheitsdienst“ für feste Arzneiformen u.a. folgende Hinweise herausgegeben:

     

    • 1. Tabletten, Kapseln etc. sollten zweckmäßigerweise in einem gesonderten Arbeitsgang für die Patienten gerichtet werden. Hierbei sollte ein neues Paar Handschuhe angezogen werden, das anschließend weggeworfen wird.
    • 2. Tabletten, Dragees und Kapseln sollten erst unmittelbar vor der Verabreichung an den Patienten der Originalverpackung entnommen werden. Selbstständige Patienten sollten die Tabletten unmittelbar vor Einnahme selbst aus der Blisterverpackung nehmen und sich anschließend die Hände waschen.
    • 3. Die Produkte sollen nicht gemörsert, geteilt bzw. geöffnet werden. Müssen Tabletten gebrochen werden, so soll dies nur an einer vorhandenen Teilungskerbe und in einem Druckverschlussbeutel erfolgen.
    • 4. Vor allem Tabletten sollten wegen der Abriebgefahr in (Einmal-)Medikamentenbechern verteilt werden, aus denen diese - ohne sie anzufassen - direkt entnommen werden können. Danach ist der leere (Einmal-)Medikamentenbecher zu entsorgen.
    • 5. Bei der Applikation über eine Ernährungssonde sollten bevorzugt Lösungen eingesetzt werden. Das Zerkleinern zum Beispiel von Tabletten, Kapseln oder das Verwenden von Pulvern sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, denn dabei besteht die Gefahr der Entwicklung und Resorption von zytostatikahaltigen Stäuben.
    • 6. Während der Vorbereitung sollte darauf geachtet werden, dass im jeweiligen Raum möglichst wenig Durchgangsverkehr (Hektik vermeiden!) und keine Zugluft herrschen.
    • 7. Zytostatikahaltige Medikamente sind getrennt von anderen Medikamenten bereitzustellen und getrennt zu transportieren. Es sind auslaufsichere, gekennzeichnete und leicht zu reinigende Behälter (zum Beispiel Kunststoff-Boxen) bzw. Tabletts mit hoher Kante zu verwenden.
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    (Pressemitteilung von „Apotheke heute“ vom 27. August 2015)

    Quelle: ID 43497648