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  • · Nachricht · Leserforum

    Was gehört in einen Notfallkoffer?

    | FRAGE: „Zur Qualitätssicherung möchte ein von uns betreutes Heim Notfallkoffer erneuern. Gibt es dafür Richtlinien oder verbreitete Standards? Welche Utensilien sollte der Notfallkoffer enthalten? Gibt es solche Anforderungen auch für Erste-Hilfe-Koffer in den Wohnbereichen?“ |

     

    ANTWORT: Die Antwort auf die korrekte Befüllung von Notfallkoffern ist nicht ganz einfach, denn für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Heimen ist die jeweilige Heimaufsicht zuständig. Da diese in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert ist, kann es hier unterschiedliche Auffassungen bereits zum Vorhandensein von Notfallkoffern in Pflegeeinrichtungen geben. Um die für Ihr Heim geltenden Vorschriften zu erfragen, sollte sich die Heimleitung deshalb an die für sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

     

    WICHTIG | Einige Aufsichtsbehörden sind der Meinung, dass ein „richtiger“ Notfallkoffer mit Infusionsbestecken, einem Nasopharyngealtubus, Defibrillatoren und dergleichen in Heimen nicht vorgehalten werden muss. Im Gegenteil: Diese Hilfsmittel werden im Rettungsdienst benötigt und dürfen nur von Ärzten oder medizinischem Fachpersonal angewendet werden. Das Pflegepersonal in Heimen ist hierfür meistens nicht qualifiziert. Aus diesem Grund sehen einige Behörden das Vorhandensein solcher Notfallkoffer auch sehr kritisch bzw. lehnen deren Vorhandensein in Heimen sogar ganz ab. Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, dass solche Notfallkoffer häufig nicht komplett, nicht auf dem aktuellen Stand bzw. die Artikel nicht mehr steril sind.

     

    PRAXISHINWEIS | Das Pflegepersonal soll in einem Notfall die Zeit bis zum Eintreffen des Arztes überbrücken und Erste Hilfe leisten können. Hier ist zunächst die Anwendung lebensrettender Sofortmaßnahmen wie beispielsweise eine stabile Seitenlage etc. sinnvoll. Das Pflegepersonal sollte deshalb regelmäßig in der Anwendung dieser Maßnahmen geschult werden.

     

    Auch kleinere Verletzungen durch Stürze oder Schnittwunden sollten vom Pflegepersonal versorgt werden können. Daher ist im Heim für solche Notfälle ein handelsüblicher Erste-Hilfe-Kasten mit den gängigen Verbandmitteln ausreichend. Dieser kann möglicherweise um einige Notfallartikel wie ein Blutdruck- und Blutzuckermessgerät, Beatmungsbeutel und Traubenzucker ergänzt werden. Zu beachten wäre in diesen Fällen allerdings, dass alle Mitarbeiter mit diesen Geräten umgehen können.

     

    Erste-Hilfe-Kästen werden auch von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlstandspflege (BGW) gefordert. Heime bis 50 Mitarbeiter benötigen demnach einen Verbandskasten nach DIN 13 157. Von einigen Firmen gibt es spezielle „Erste-Hilfe-Koffer Senioren Heim & Pflege“, die zusätzlich zu den Artikeln der DIN 13 157 noch weitere, speziell auf den Bereich Heim und Pflege ausgelegte Materialien enthalten.

     

    PRAXISHINWEIS | In einem Notfallkoffer oder in einem Erste-Hilfe-Kasten müssen alle Artikel, bei denen das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist, ausgetauscht werden.

     

    WICHTIG | In den Erste-Hilfe-Kästen im Heim dürfen keine Arzneimittel gelagert werden. Denn die Lagerung von Arzneimitteln im Heim ist in § 16 Apothekenbetriebsordnung geregelt. Danach ist eine übersichtliche Lagerung gefordert, bei der die Qualität der Arzneimittel nicht beeinflusst wird (Lichtschutz, Temperatur, Hygiene) und bei der Verwechslungen vermieden werden. Zudem legt § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz fest, dass Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt werden müssen. Das beinhaltet auch, das Arzneimittel im Heim in einem speziellen Schrank gelagert werden müssen. Um zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu den Medikamenten der Bewohner erhalten, muss dieser Schrank abgeschlossen sein. All diese Vorgaben können bei einer Aufbewahrung in den Erste-Hilfe-Kästen nicht gewährleistet werden.

     

    Quelle: ID 43658549