Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Leserforum

    Welche Arzneimittel dürfen nicht geblistert werden?

    | FRAGE: „Welche Arzneimittel gehören zu denen, die nicht geblistert werden dürfen?“ |

     

    ANTWORT: Nur feste Arzneiformen der Dauermedikation eignen sich zum Stellen für eine Woche im Voraus. Hierzu zählen Tabletten, Kapseln und Dragees.

     

    Folgende Arzneiformen sind für das Stellen im Voraus ungeeignet und werden erst kurz vor der Anwendung gestellt:

     

    • Feuchtigkeitsempfindliche und instabile Arzneimittel - wie z. B. Brausetabletten oder Granulate
    • Alle Arten von Flüssigkeiten: dazu zählen Säfte, Tropfen inklusive Augentropfen und Insuline
    • Einreibungen: Salben inkl. Augensalben, Cremes und Gele
    • Betäubungsmittel: Diese dürfen schon aus rechtlichen Gründen erst unmittelbar vor der Anwendung gestellt werden. Sie müssen bis zur Verabreichung getrennt von den übrigen Arzneimitteln in einem separaten Schrank verschlossen aufbewahrt werden.
    • Kühlschrankartikel
    • Aber: In Gebrauch befindliche Insulinpens werden bei Raumtemperatur gelagert und ebenfalls erst unmittelbar vor der Injektion eingestellt.
    • Akut- und Bedarfsmedikamente: Dies sind alle Arzneimittel, die nur vorübergehend eingenommen werden. Hierzu gehören z. B. Antibiotika, Mittel gegen Allergien, Asthmasprays, Zerbeißkapseln zur Anfallsbehandlung bei Angina pectoris, Schmerzmittel bei akuten Schmerzanfällen z. B. bei Krebserkrankungen, Kopfschmerzen oder Migräne.

     

    Wichtig | Zur besseren Unterscheidung werden die Packungen der Akut- und Bedarfsmedikamente immer besonders gekennzeichnet - beispielsweise mit einem farbigen Aufkleber - und mit der individuellen Dosierung versehen.

    Quelle: ID 44684766