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  • · Nachricht · Leserforum

    Zusätzliche Einnahme von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln?

    | FRAGE: „Dürfen von Angehörigen mitgebrachte Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind (zum Beispiel Ibuprofen 200, homöopathische Medikation u. Ä.), von den Heimmitarbeitern gegeben werden, wenn dies der Wunsch der Eltern/gesetzlichen Betreuer ist? Und was zählt darunter (zum Beispiel auch Nahrungsergänzungsmittel oder Magnesiumbrausetabletten)?“ |

     

    Antwort: Die Beantwortung dieser Anfrage bezieht sich auf Pflegeheime. Für Wohneinrichtungen zum Beispiel für Menschen mit (geistigen/körperlichen) Behinderungen gelten zum Teil andere Regelungen.

     

    Fall 1: Das Heim ist mit der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung beauftragt worden: Das Pflegepersonal verabreicht die durch den Arzt verordnete Therapie - diese kann sich sowohl aus verschreibungspflichtigen als auch OTC-Produkten und im Einzelfall Nahrungsergänzungsmitteln zusammensetzen.

     

    Aus Gründen wie Interaktionen oder anderer Unverträglichkeiten darf das Personal darüber hinaus keine weiteren Arzneimittel verbreichen. Wird dies gewünscht, so haben die Angehörigen bzw. der Betreuer dies mit dem behandelnden Arzt abzustimmen, der das dann als Therapie oder Bedarfsmedikation anordnen kann.

     

    Fall 2: Der Bewohner bzw. seine Angehörigen beauftragen nicht das Heim mit der Arzneimittelversorgung und kümmern sich selbst um das Besorgen und auch die Einnahme der Medikamente.

     

    Damit trägt der Bewohner selbst (oder seine Angehörigen) die Verantwortung für die korrekte Einnahme seiner Arzneimittel und für möglicherweise auftretende Probleme mit Interaktionen und unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Der Bewohner (bzw. seine Angehörigen) wird deshalb bei der Abgabe von Arzneimitteln durch den Apotheker beraten und sollte zudem auch in seinem eigenen Interesse - vor allem bei Multimorbidität - auch mit seinem behandelnden Arzt aktiv das Gespräch über Einnahmen von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zusätzlich zur verordneten Therapie suchen.

     

    (Pressemitteilung des IWW Instituts vom 8. Oktober 2014)

    Quelle: ID 42628279