· Nachricht · Neue Apothekenbetriebsordnung
Welche Dienstleistungen sind „apothekenüblich“?
| In der Apothekenpraxis haben sich vielerorts erweiterte Serviceleistungen etabliert, die über die gesetzlich geschuldete Beratungs- und Informationspflicht hinausgehen. Die Grenze zwischen der Bewerbung und Erbringung zulässiger und unzulässiger Angebote ist im Einzelfall schwierig zu ziehen. Die Einzelheiten erläutert der „Wirtschaftsbrief Apotheken“ Nr. 6/2013. |
(Pressemitteilung des „Wirtschaftsbrief Apotheken“ Nr. 6/2013 vom 11. November 2013)
Quelle: ID 42365008