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  • · Nachricht · Neue Apothekenbetriebsordnung

    Welche Dienstleistungen sind „apothekenüblich“?

    | In der Apothekenpraxis haben sich vielerorts erweiterte Serviceleistungen etabliert, die über die gesetzlich geschuldete Beratungs- und Informationspflicht hinausgehen. Die Grenze zwischen der Bewerbung und Erbringung zulässiger und unzulässiger Angebote ist im Einzelfall schwierig zu ziehen. Die Einzelheiten erläutert der „Wirtschaftsbrief Apotheken“ Nr. 6/2013. |

     

    (Pressemitteilung des „Wirtschaftsbrief Apotheken“ Nr. 6/2013 vom 11. November 2013)

    Quelle: ID 42365008