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Zur Stückelung von Betäubungsmitteln in Tablettenform
| Bei der Stückelung von Arzneimitteln und erst Recht von Betäubungsmitteln müssen einzelne Fallgestaltungen beachtet werden. |
Welche das sind und wie Sie vorgehen können, erfahren Sie im „Retax-Kompass“ Nr. 5/2017 - kostenlos unter www.retax-kompass.de.
(Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 16.06.2017)
Quelle: ID 44731067