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Zur Änderung von Messzahlen auf Antrag
| Messzahlen für Wirkstoffe von Arzneimitteln, die vor dem 1. Juli 2013 in den Verkehr gebracht worden sind, sollen nur ausnahmsweise auf Antrag geändert werden. Unter www.ct-retax-kompass.de lesen Sie, worauf es dabei ankommt. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 28. Oktober 2013)
Quelle: ID 42313624