· Fachbeitrag · Personal, Teil 1
Gefährdungsbeurteilung: So beugen Sie psychischen Erkrankungen von Mitarbeitern vor
von Mona Schöffler, Demografieberaterin, Berlin, www.demografieberatung-bs.de
| Im Mittelpunkt der Bemühungen der Apotheke steht die Gesundheit der Kunden ‒ aber ist die Aufmerksamkeit auch auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter gerichtet? Ohne gesunde und leistungsfähige Beschäftigte gerät der Erfolg eines Unternehmens schnell in Gefahr. Das gilt vor allem für kleine Unternehmen wie eine Apotheke. Daher lohnt sich die Investition in ein Gesundheitsmanagement. |
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz verankert
Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben wie des Arbeitsschutzgesetzes ist die Grundlage für ein umfassendes Gesundheitsmanagement. Darum ist eine Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrenstoffen und biologischen Arbeitsstoffen in Apotheken oftmals schon etabliert. In Standards oder Verfahrensanweisungen werden bestimmte Tätigkeiten in der Rezeptur, im Labor, mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen sowie die Durchführung der Blutuntersuchungen oder das Verhalten während einer Grippewelle erfasst und entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Doch zur Gefährdungsbeurteilung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement zählt ebenso die Beurteilung der psychischen Belastungen. Seit dem 01.01.2014 sind diese explizit im Arbeitsschutzgesetz aufgeführt. Im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschrift können auf Sie als Apothekeninhaber Regressforderungen seitens der Krankenkassen, Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft zukommen. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte aber nicht in erster Linie nur wegen möglicher Strafen durchgeführt werden. Sie stellt vielmehr den Ausgangspunkt für ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement dar.
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