· Nachricht · Pharmazeutische Dienstleistungen
Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken konkretisiert
| Die Entscheidung über die pharmazeutischen Dienstleistungen ist gefallen. Durch ein Schiedsverfahren konnten sich der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nun auf eine Konkretisierung der Maßnahmen einigen. |
Ab sofort haben Patienten demnach Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie
- fünf oder mehr verordnete Arzneimittel in Dauertherapie einnehmen,
- gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie),
- nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva),
- einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen oder
- gegen eine Atemwegserkrankung Inhalativa erhalten.
Quelle: ID 48416600