15.10.2021 · Fachbeitrag · Präqualifizierung
Fristverlängerung bei der Weiterbildung im Bereich Stomahilfen
| Für die Versorgung mit Hilfsmitteln im Stomabereich ist zukünftig eine Weiterbildung Voraussetzung für die Präqualifizierung. Als Fristen waren hierfür ursprünglich der 31.12.2021 für die fachlichen Leiter des Versorgungsbereichs 29A und der 31.12.2022 für die Mitarbeiter vorgesehen. Da diese Weiterbildung nicht vollständig digital erfolgen darf, wurden die Fristen coronabedingt um jeweils 24 Monate verlängert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig