· Fachbeitrag · Qualitätsmanagement
Die richtige Durchführung und Dokumentation von Hygienemaßnahmen
von Gangolf Fickert, Bermatingen, Apothekenberatung www.con-pharm.de
| Nach § 4a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss der Apothekenleiter für das Personal und die Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, geeignete Hygienemaßnahmen treffen, die auch zu dokumentieren sind. Spezielle Hygiene- und Reinigungspläne helfen dabei, sowohl alle durchzuführenden Maßnahmen kontinuierlich im Blick zu behalten als auch den Anforderungen an die Dokumentation Genüge zu tun. |
Welche Maßnahmen sind wie zu dokumentieren?
Nach § 4a ApBetrO ist für Hygienemaßnahmen in der Apotheke insbesondere Folgendes festzulegen:
- Häufigkeit und Art der Reinigung der Herstellungsbereiche oder -räume
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