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  • · Fachbeitrag · Qualitätsmanagement

    Qualitätsmanagementsystem für die Apotheke leichtgemacht: eine Bedienungsanleitung

    von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) beschäftigt seit Inkrafttreten der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) am 12. Juni 2012 viele Apothekeninhaber. Der Druck in der Auseinandersetzung damit wird immer größer, je näher der 12. Juni 2014 rückt - der Termin, bis zu dem alle Apotheken ein solches System verbindlich eingeführt haben müssen. Schätzungsweise zwei Drittel der Apotheken mussten oder müssen noch in der Übergangszeit neu in die QMS-Thematik einsteigen. AH gibt Antworten auf die wichtigsten, immer wieder auftauchenden Fragen. |

    Wo ist das Apotheken-QMS gesetzlich verankert?

    § 2a ApBetrO schreibt für jede Apotheke erstmalig verpflichtend vor, ein QMS zu betreiben. Nach § 135a Sozialgesetzbuch (SGB) V sind ohnehin alle Leistungsanbieter im Gesundheitswesen - also zum Beispiel auch Ärzte - zu qualitätssichernden Maßnahmen verpflichtet.

     

    MERKE |  Wer eine neue Apotheke eröffnet, muss bereits mit einem QMS an den Start gehen. Apotheken, die vor dem 12. Juni 2012 eine Betriebserlaubnis erhalten haben, ist eine Übergangsfrist von 24 Monaten für die Einführung zugebilligt.