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  • · Nachricht · Rahmenvertrag

    Bei kleinen Formfehlern gibt es keine Vollabsetzung mehr

    | Seit dem 01.06.2016 unterbleiben Retaxationen, wenn es sich um unbedeutende formale Fehler handelt, die die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich beeinflussen. Mit diesem Beschluss hat die Schiedsstelle nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V, § 3 Rahmenvertrag die Regeln für Korrekturverfahren bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker neu festgelegt. Die neuen Regelungen gelten rückwirkend auch für laufende Retaxverfahren, also für alle Beanstandungen, die nach dem 01.06.2016 ausgesprochen werden. |

     

    Der „Retax-Kompass“ Nr. 5/2016 nennt 18 Beispiele für unbedeutende formale Fehler, erlaubte Ergänzungen und Klarstellungen - kostenlos unter www.retax-kompass.de.

     

    (Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 09.11.2016)

    Quelle: ID 44359727