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Retaxationsgefahr bei der Verordnung „fiktiv zugelassener“ Arzneimittel
| Derzeit sind diverse Ärzte von Regressandrohungen betroffen, weil sie sogenannte „fiktiv zugelassene“ Arzneimittel zulasten der GKV verordnet haben. Eine Retaxationsgefahr ist insofern auch für Apotheker nicht ausgeschlossen. Einzelheiten dazu lesen Sie in der aktuellen November-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“. |
(Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 31. Oktober 2013)
Quelle: ID 42365002