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Wissenswertes zu Cannabis
| Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (in Kraft seit 10.03.2017) sind Cannabis sowie zur Gattung Cannabis gehörende Pflanzen und deren Pflanzenteile von Anlage I in Anlage III Betäubungsmittelgesetz (BtMG) überführt worden. Damit sind sie sowohl verkehrsfähig als auch verschreibungsfähig. |
Was dies bzgl. Erstattung (Teil 1), Verordnung auf einem BtM-Rezept (Teil 2), Anwendung, Herstellung und Abrechnung (Teil 3) für den Apothekenalltag bedeutet, erläutert die aktuelle Schwerpunktausgabe des „Retax-Kompass“ Nr. 4/2017 - kostenlos unter www.retax-kompass.de.
(Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 12.05.2017)
Quelle: ID 44683777