· Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung
Neue Sonderkennzeichen für die Abrechnung von Cannabis
| Am 10.03.2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft. Cannabis sowie auch Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen sind seitdem verkehrsfähig und für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sowie fehlenden Therapiealternativen verschreibungsfähig. Nun trat eine überarbeitete Technische Anlage 1 zur Abrechnungsvereinbarung nach § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V in Kraft, in der zwei neue Sonderkennzeichen für die Abrechnung von Cannabis eingeführt wurden. |
Neben die seit dem 01.03.2017 existierenden Sonder-Pharmazentralnummern (Sonder-PZN) für die Abrechnung von medizinischem Cannabis treten nun die beiden neuen Sonderkennzeichen:
- Die Sonder-PZN 06460748 zur Abrechnung von cannabinoidhaltigen Stoffen oder Fertigarzneimitteln in Zubereitungen
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