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  • · Fachbeitrag · Serviceangebote für die Apotheke im Check

    Apo-Revision®: Erfolgreiche Eigenrevision mit dem digitalen Pharmazieratsordner

    von Apotheker Dr. Hermann Vogel, München, und RA Dr. Florian Schmidt-Wudy, Tyrlaching

    | Apotheker trifft die Obliegenheit, die eigene Apotheke regelmäßig im Hinblick auf alle erforderlichen Rechtsvorschriften zu prüfen, mithin also eine Eigenrevision durchzuführen. Nur auf diese Weise kann das Risiko minimiert werden, dass im Rahmen der „echten“ Revision Fehler ans Tageslicht kommen, die im schlimmsten Fall zum Entzug der Apothekenbetriebserlaubnis führen können. AH berichtet, wie sich die Revisionsfähigkeit einer Apotheke schnell und zuverlässig überprüfen lässt. |

    Hintergrund

    Die Apothekenbetriebserlaubnis in Deutschland ist nach § 1 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) personen- und objektgebunden. Das bedeutet, sie wird einer bestimmten Person für bestimmte Räumlichkeiten erteilt und ist hieran geknüpft. Bei einem Erwerb oder der Übernahme einer Apotheke ist eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen. Voraussetzungen für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis sind nach § 2 ApoG u. a. die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit des Beantragenden sowie das Vorhandensein von geeigneten Räumlichkeiten. Die Zuverlässigkeit einer Person ergibt sich vor allem aus der Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und weiterer gesetzlicher Vorschriften wie etwa aus dem Bereich des Arbeitsschutzes. Beide Voraussetzungen werden auch zwingend im Zuge der sogenannten Revision, d. h. der Untersuchung der in Betrieb befindlichen Apotheke, geprüft. Hieraus folgt: Sowohl für die Erteilung der Betriebserlaubnis als auch später im Betrieb selbst muss eine Apotheke revisionsfähig sein.

    Aufbau von Apo-Revision®

    Auf der Plattform Apo-Doku® (apo-doku.de) wurde vor Kurzem das kostenfreie Service-Tool Apo-Revision® freigeschaltet. Bei einer erfolgreichen Bearbeitung kann davon ausgegangen werden, dass die betreffende Apotheke nicht nur eine hohe pharmazeutische Qualität besitzt und die geforderten Voraussetzungen aus der ApBetrO erfüllt, sondern auch voll revisionsfähig ist. Während unterstützende Unterlagen zur Eigenrevision von Apotheken bislang häufig analog und gemäß der Reihenfolge der Paragrafen in der ApBetrO angeordnet sind, wird die Bearbeitung bei Apo-Revision® auf eine neue systematische Struktur umgestellt ‒ mit folgenden fünf Blöcken: