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  • · Fachbeitrag · Sonstige Kostenträger

    Bundespolizei: verkürzte Belieferungsfrist von Arzneimittelrezepten

    | Arzneimittelverordnungen des Kostenträgers Bundespolizei sind seit dem 01.01.2022 nicht mehr einen Monat, sondern nur noch exakt 28 Tage gültig. |

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 1 | ID 47962711