· Fachbeitrag · Sonstige Kostenträger
Bundespolizei: verkürzte Belieferungsfrist von Arzneimittelrezepten
| Arzneimittelverordnungen des Kostenträgers Bundespolizei sind seit dem 01.01.2022 nicht mehr einen Monat, sondern nur noch exakt 28 Tage gültig. |
Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 1 | ID 47962711