· Fachbeitrag · Sonstige Kostenträger
Besonderheiten bei der Abrechnung des Sprechstundenbedarfs
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Bei der Abrechnung des Sprechstundenbedarfs (SSB) sind vonseiten der Arztpraxis und der Apotheke Besonderheiten zu beachten. AH informiert Sie über die wichtigsten Regelungen. Zitiert wird stets aus der „Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf“ der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Sie dient als Muster für die Vereinbarungen, die in ähnlicher Weise auch in anderen KVen geschlossen wurden. |
§ 1: Anwendungsbereich
Der SSB ist nur für die ambulante Behandlung von Mitgliedern, Familienversicherten und Rentnern zu verwenden. In § 1 der Vereinbarung wird als Erstes klargestellt, für wen Praxisbedarf generell zulasten der SSB abwickelnden Stelle verordnet werden darf, sofern keine anders lautenden Regelungen vereinbart sind. Das sind:
- Versicherte der Allgemeinen Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
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