· Nachricht · Taxbeanstandung
Nicht übereinstimmende Arzt-Nummern = Fälschungsverdacht?
| Die Arzneilieferverträge sehen regelmäßig vor, dass erkennbar gefälschte Verordnungsblätter von den Apotheken nicht beliefert werden dürfen. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg meint, „nicht übereinstimmende Arzt-Nummern“ seien ein Hinweis auf Fälschung. Dies bedarf der Klarstellung - dazu „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2014 unter www.ct-retax-kompass.de . |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 3. Juli 2014)
Quelle: ID 42737986