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  • · Nachricht · Taxbeanstandung

    Nicht übereinstimmende Arzt-Nummern = Fälschungsverdacht?

    | Die Arzneilieferverträge sehen regelmäßig vor, dass erkennbar gefälschte Verordnungsblätter von den Apotheken nicht beliefert werden dürfen. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg meint, „nicht übereinstimmende Arzt-Nummern“ seien ein Hinweis auf Fälschung. Dies bedarf der Klarstellung - dazu „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2014 unter www.ct-retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 3. Juli 2014)

    Quelle: ID 42737986